+16. Leitlinie 4.74 Punkt b erhält folgende Fassung: „b) ob sie Transaktionen manuell überwachen …
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16. Leitlinie 4.74 Punkt b erhält folgende Fassung: „b) ob sie Transaktionen manuell überwachen …
Leitlinie 4.74 Punkt b erhält folgende Fassung: „b) ob sie Transaktionen manuell überwachen oder ein automatisiertes System für die Transaktionsüberwachung einsetzen. Unternehmen, die ein hohes Transaktionsvolumen oder häufig getätigte Transaktionen verarbeiten, sollten in Erwägung ziehen, ein automatisiertes System für die Transaktionsüberwachung einzurichten;“
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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