+(vi) Änderungen der Leitlinie 6: Schulungen
---+18. Leitlinie 6.2 Punkt c erhält folgende Fassung: „c) wie verdächtige oder ungewöhnliche …
---+19. In Leitlinie 6.2 wird folgender Punkt hinzugefügt: „d) wie automatisierte Systeme …

(vi) Änderungen der Leitlinie 6: Schulungen

(vi) Änderungen der Leitlinie 6: Schulungen

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung
18. Leitlinie 6.2 Punkt c erhält folgende Fassung: „c) wie verdächtige oder ungewöhnliche …

Leitlinie 6.2 Punkt c erhält folgende Fassung:

„c) wie verdächtige oder ungewöhnliche Transaktionen und Aktivitäten unter Berücksichtigung der Besonderheiten ihrer Produkte und Dienstleistungen zu erkennen sind und wie in solchen Fällen vorzugehen ist;“

19. In Leitlinie 6.2 wird folgender Punkt hinzugefügt: „d) wie automatisierte Systeme …

In Leitlinie 6.2 wird folgender Punkt hinzugefügt:

„d) wie automatisierte Systeme, einschließlich moderner Analyseinstrumente, zur Überwachung von Transaktionen und Geschäftsbeziehungen zu nutzen und die Ergebnisse dieser Systeme und Instrumente zu interpretieren sind.“

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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