+18. Leitlinie 6.2 Punkt c erhält folgende Fassung: „c) wie verdächtige oder ungewöhnliche …

18. Leitlinie 6.2 Punkt c erhält folgende Fassung: „c) wie verdächtige oder ungewöhnliche …

Leitlinie 6.2 Punkt c erhält folgende Fassung:

„c) wie verdächtige oder ungewöhnliche Transaktionen und Aktivitäten unter Berücksichtigung der Besonderheiten ihrer Produkte und Dienstleistungen zu erkennen sind und wie in solchen Fällen vorzugehen ist;“

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/