+33. Leitlinie 17.4 Punkt i erhält folgende Fassung: „i) Der Schwarmfinanzierungsdienstleister …

33. Leitlinie 17.4 Punkt i erhält folgende Fassung: „i) Der Schwarmfinanzierungsdienstleister …

Leitlinie 17.4 Punkt i erhält folgende Fassung:

„i) Der Schwarmfinanzierungsdienstleister erlaubt die Nutzung von Kryptowerten durch Anleger und Projektträger, um deren Zahlungsvorgänge über die Schwarmfinanzierungsplattform abzuwickeln, wenn solche Transfers aufgrund der in Leitlinie 21.3 Buchstabe d beschriebenen Faktoren einem erhöhten GW/TF-Risiko ausgesetzt sein können.“

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/