+(xi) Änderungen der Leitlinie 17 – Sektorspezifische Leitlinie für regulierte Schwarmfinanzierungsplattformen
---+33. Leitlinie 17.4 Punkt i erhält folgende Fassung: „i) Der Schwarmfinanzierungsdienstleister …
---+34. Leitlinie 17.6 Punkt b erhält folgende Fassung: „b) Der Anleger oder der Projektträger führen …
---+35. Folgende Leitlinie 21 wird eingefügt:

(xi) Änderungen der Leitlinie 17 – Sektorspezifische Leitlinie für regulierte Schwarmfinanzierungsplattformen

(xi) Änderungen der Leitlinie 17 – Sektorspezifische Leitlinie für regulierte Schwarmfinanzierungsplattformen

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung
33. Leitlinie 17.4 Punkt i erhält folgende Fassung: „i) Der Schwarmfinanzierungsdienstleister …

Leitlinie 17.4 Punkt i erhält folgende Fassung:

„i) Der Schwarmfinanzierungsdienstleister erlaubt die Nutzung von Kryptowerten durch Anleger und Projektträger, um deren Zahlungsvorgänge über die Schwarmfinanzierungsplattform abzuwickeln, wenn solche Transfers aufgrund der in Leitlinie 21.3 Buchstabe d beschriebenen Faktoren einem erhöhten GW/TF-Risiko ausgesetzt sein können.“

34. Leitlinie 17.6 Punkt b erhält folgende Fassung: „b) Der Anleger oder der Projektträger führen …

Leitlinie 17.6 Punkt b erhält folgende Fassung:

„b) Der Anleger oder der Projektträger führen Transfers von Kryptowerten durch, wenn ein solcher Transfer aufgrund der in Leitlinie 21.3 Buchstabe d beschriebenen Faktoren mit einem erhöhten GW/TF-Risiko verbunden sein kann.“

35. Folgende Leitlinie 21 wird eingefügt:

Folgende Leitlinie 21 wird eingefügt:

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/