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+(xi) Änderungen der Leitlinie 17 – Sektorspezifische Leitlinie für regulierte Schwarmfinanzierungsplattformen ---+33. Leitlinie 17.4 Punkt i erhält folgende Fassung: „i) Der Schwarmfinanzierungsdienstleister … ---+34. Leitlinie 17.6 Punkt b erhält folgende Fassung: „b) Der Anleger oder der Projektträger führen … ---+35. Folgende Leitlinie 21 wird eingefügt: |
(xi) Änderungen der Leitlinie 17 – Sektorspezifische Leitlinie für regulierte Schwarmfinanzierungsplattformen(xi) Änderungen der Leitlinie 17 – Sektorspezifische Leitlinie für regulierte Schwarmfinanzierungsplattformen 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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