+12. Die zuständigen Behörden sollten sicherstellen, dass der Zugang der Öffentlichkeit zu dem …

12. Die zuständigen Behörden sollten sicherstellen, dass der Zugang der Öffentlichkeit zu dem …

Die zuständigen Behörden sollten sicherstellen, dass der Zugang der Öffentlichkeit zu dem Verzeichnis oder Register nicht von einer vorherigen Registrierung oder einer anderen Zugangsvoraussetzung abhängig gemacht wird.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/