+4.2. Anforderungen an die Zugänglichkeit
---+11. Die zuständigen Behörden sollten ihr Verzeichnis oder Register rund um die Uhr sieben Tage die …
---+12. Die zuständigen Behörden sollten sicherstellen, dass der Zugang der Öffentlichkeit zu dem …
---+13. Die zuständigen Behörden sollten den Zugang zu dem Verzeichnis oder Register kostenlos zur …
---+14. Die zuständigen Behörden sollten das Verzeichnis oder Register zum Herunterladen zur Verfügung …
---+15. Die zuständigen Behörden sollten das Verzeichnis oder Register in der(den) Landessprache(n) …

4.2. Anforderungen an die Zugänglichkeit

4.2. Anforderungen an die Zugänglichkeit

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung
11. Die zuständigen Behörden sollten ihr Verzeichnis oder Register rund um die Uhr sieben Tage die …

Die zuständigen Behörden sollten ihr Verzeichnis oder Register rund um die Uhr sieben Tage die Woche zugänglich machen. Das Verzeichnis oder Register sollte auf den Websites der zuständigen Behörden oder über andere der Öffentlichkeit zugängliche elektronische Instrumente zugänglich sein, es sei denn, diese werden gerade gewartet.

12. Die zuständigen Behörden sollten sicherstellen, dass der Zugang der Öffentlichkeit zu dem …

Die zuständigen Behörden sollten sicherstellen, dass der Zugang der Öffentlichkeit zu dem Verzeichnis oder Register nicht von einer vorherigen Registrierung oder einer anderen Zugangsvoraussetzung abhängig gemacht wird.

13. Die zuständigen Behörden sollten den Zugang zu dem Verzeichnis oder Register kostenlos zur …

Die zuständigen Behörden sollten den Zugang zu dem Verzeichnis oder Register kostenlos zur Verfügung stellen.

14. Die zuständigen Behörden sollten das Verzeichnis oder Register zum Herunterladen zur Verfügung …

Die zuständigen Behörden sollten das Verzeichnis oder Register zum Herunterladen zur Verfügung stellen und das Datum der letzten Aktualisierung des Verzeichnisses oder Registers angeben.

15. Die zuständigen Behörden sollten das Verzeichnis oder Register in der(den) Landessprache(n) …

Die zuständigen Behörden sollten das Verzeichnis oder Register in der(den) Landessprache(n) sowie in mindestens einer im Finanzbereich gebräuchlichen EU-Amtssprache zur Verfügung stellen.

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/