+21. Bei der Anwendung von Artikel 8 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2019/2033 sollten die zuständigen …

21. Bei der Anwendung von Artikel 8 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2019/2033 sollten die zuständigen …

Bei der Anwendung von Artikel 8 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2019/2033 sollten die zuständigen Behörden keine Herabsetzung der Eigenmittel erlauben, die dazu führen würde, dass der in Absatz 15 Buchstabe a genannte Prozentsatz niedriger ist als der in Absatz 12 Buchstabe g, Absatz 15 Buchstabe a oder Absatz 15 Buchstabe e angegebene Betrag, je nachdem, was zutreffend ist.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/