+21. Bei der Anwendung von Artikel 8 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2019/2033 sollten die zuständigen …
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21. Bei der Anwendung von Artikel 8 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2019/2033 sollten die zuständigen …
Bei der Anwendung von Artikel 8 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2019/2033 sollten die zuständigen Behörden keine Herabsetzung der Eigenmittel erlauben, die dazu führen würde, dass der in Absatz 15 Buchstabe a genannte Prozentsatz niedriger ist als der in Absatz 12 Buchstabe g, Absatz 15 Buchstabe a oder Absatz 15 Buchstabe e angegebene Betrag, je nachdem, was zutreffend ist.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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