+23. Die in Absatz 12 Buchstabe d und Absatz 14 Buchstabe i genannten vertraglichen Vereinbarungen …
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23. Die in Absatz 12 Buchstabe d und Absatz 14 Buchstabe i genannten vertraglichen Vereinbarungen …
Die in Absatz 12 Buchstabe d und Absatz 14 Buchstabe i genannten vertraglichen Vereinbarungen, die von der Unions-Mutterwertpapierfirma, der Unions-Mutterinvestmentholdinggesellschaft oder der gemischten Unions-Mutterfinanzholdinggesellschaft oder einem anderen relevanten Mutterunternehmen vorgelegt werden, sollten nur dann berücksichtigt werden, wenn sie für die Bewertung des Antrags auf Anwendung des Gruppenkapitaltests wesentlich sind.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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