+23. Die in Absatz 12 Buchstabe d und Absatz 14 Buchstabe i genannten vertraglichen Vereinbarungen …

23. Die in Absatz 12 Buchstabe d und Absatz 14 Buchstabe i genannten vertraglichen Vereinbarungen …

Die in Absatz 12 Buchstabe d und Absatz 14 Buchstabe i genannten vertraglichen Vereinbarungen, die von der Unions-Mutterwertpapierfirma, der Unions-Mutterinvestmentholdinggesellschaft oder der gemischten Unions-Mutterfinanzholdinggesellschaft oder einem anderen relevanten Mutterunternehmen vorgelegt werden, sollten nur dann berücksichtigt werden, wenn sie für die Bewertung des Antrags auf Anwendung des Gruppenkapitaltests wesentlich sind.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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