+28. Kommt eine zuständige Behörde zu dem Schluss, dass die Bedingungen, unter denen eine Erlaubnis …

28. Kommt eine zuständige Behörde zu dem Schluss, dass die Bedingungen, unter denen eine Erlaubnis …

Kommt eine zuständige Behörde zu dem Schluss, dass die Bedingungen, unter denen eine Erlaubnis für einen Gruppenkapitaltest oder eine Erlaubnis für das Halten eines niedrigeren Betrags erteilt wurde, nicht mehr erfüllt sind, sollte sie unverzüglich und nach Anhörung der Unions-Mutterwertpapierfirma, der Unions-Mutterfinanzholdinggesellschaft oder der gemischten Unions-Mutterfinanzholdinggesellschaft erwägen, ob diese Erlaubnis entzogen werden sollte. Wird die Erlaubnis für den Gruppenkapitaltest entzogen, sollten jede damit verbundene Erlaubnis für das Halten eines niedrigeren Betrags ebenfalls entzogen werden, und die Gruppe sollte der konsolidierten Aufsicht gemäß Artikel 7 der Verordnung (EU) 2019/2033 unterliegen.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/