+19. Betreffen Fehler, Ungenauigkeiten und damit verbundene Korrekturen nur die historischen Daten …

19. Betreffen Fehler, Ungenauigkeiten und damit verbundene Korrekturen nur die historischen Daten …

Betreffen Fehler, Ungenauigkeiten und damit verbundene Korrekturen nur die historischen Daten bis zu einem Kalenderjahr vor den aktuellen Daten, sollten die Finanzinstitute abweichend von Absatz 16 die korrigierten historischen Daten für den Stichtag, an dem der Fehler aufgetreten ist, und für alle Stichtage bis zu den aktuellen Daten oder bis zum Stichtag, an dem die Daten als korrekt gelten, erneut übermitteln.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/