+Gegenstand
---+5. In diesen Leitlinien wird gemäß Artikel 26a der Verordnung (EU) 2017/2402 festgelegt, wie die …
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Gegenstand
Gegenstand
1. Übersicht
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Regulierung |
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5. In diesen Leitlinien wird gemäß Artikel 26a der Verordnung (EU) 2017/2402 festgelegt, wie die …
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In diesen Leitlinien wird gemäß Artikel 26a der Verordnung (EU) 2017/24022 festgelegt, wie die Anforderungen in Bezug auf Einfachheit, Standardisierung und Transparenz sowie die Anforderungen in Bezug auf die Besicherungsvereinbarung, den Drittpartei-Verifizierer und den synthetischen Zinsüberschuss, die in den Artikeln 26b bis 26e der genannten Verordnung festgelegt sind, auf Bilanzverbriefungen anzuwenden sind, damit diese Verbriefungen als einfach, transparent und standardisiert (STS) gelten. Darüber hinaus ändern diese Leitlinien die Leitlinien EBA/GL/2018/08 und EBA/GL/2018/09 zu den STS-Kriterien für ABCP- und Nicht-ABCP-Verbriefungen, die gemäß den Artikeln 19 und 23 der Verordnung (EU) 2017/2402 herausgegeben wurden.
2 Verordnung (EU) 2017/2402 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für Verbriefungen und zur Schaffung eines spezifischen Rahmens für einfache, transparente und standardisierte Verbriefung: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32017R2402
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1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
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Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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