+Umsetzungsfrist
---+8. Diese Leitlinien gelten ab dem 09.12.2024. Diese Leitlinien gelten für Bilanzverbriefungen …

Umsetzungsfrist

Umsetzungsfrist

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung
8. Diese Leitlinien gelten ab dem 09.12.2024. Diese Leitlinien gelten für Bilanzverbriefungen …

Diese Leitlinien gelten ab dem 09.12.2024. Diese Leitlinien gelten für Bilanzverbriefungen, deren Verbriefungspositionen gemäß Besicherungsvereinbarungen geschaffen wurden, die nach 09.12.2024 angenommen wurden. Die Änderungen der Leitlinien EBA/GL/2018/08 und EBA/GL/2018/09 zu den STS-Kriterien für ABCP- und Nicht-ABCP-Verbriefungen, die in Abschnitt 8 dieser Leitlinien dargelegt sind, gelten für Verbriefungen, für die die Wertpapiere gemäß den nach dem 09.12.2024 angenommenen Bedingungen ausgegeben werden.

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/