+9. Für die Zwecke von Artikel 26b Absatz 3 der Verordnung (EU) 2017/2402 sollte der Begriff …

9. Für die Zwecke von Artikel 26b Absatz 3 der Verordnung (EU) 2017/2402 sollte der Begriff …

Für die Zwecke von Artikel 26b Absatz 3 der Verordnung (EU) 2017/2402 sollte der Begriff „Bilanz“ als die Bilanz des Originators oder eines Unternehmens derselben Gruppe, zu der der Originator gehört, verstanden werden.

Keine doppelte Absicherung (Artikel 26b Absatz 4 der Verordnung (EU) 2017/2402)

Absicherung über die durch die Besicherungsvereinbarung erlangte Absicherung hinaus

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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