+9. Für die Zwecke von Artikel 26b Absatz 3 der Verordnung (EU) 2017/2402 sollte der Begriff …
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9. Für die Zwecke von Artikel 26b Absatz 3 der Verordnung (EU) 2017/2402 sollte der Begriff …
Für die Zwecke von Artikel 26b Absatz 3 der Verordnung (EU) 2017/2402 sollte der Begriff „Bilanz“ als die Bilanz des Originators oder eines Unternehmens derselben Gruppe, zu der der Originator gehört, verstanden werden. Keine doppelte Absicherung (Artikel 26b Absatz 4 der Verordnung (EU) 2017/2402) Absicherung über die durch die Besicherungsvereinbarung erlangte Absicherung hinaus
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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