+13. Für die Zwecke von Artikel 26b Absatz 6 der Verordnung (EU) 2017/2402 sollte der Begriff „in …

13. Für die Zwecke von Artikel 26b Absatz 6 der Verordnung (EU) 2017/2402 sollte der Begriff „in …

Für die Zwecke von Artikel 26b Absatz 6 der Verordnung (EU) 2017/2402 sollte der Begriff „in die Beaufsichtigung auf konsolidierter Basis einbezogenes Unternehmen“ im Sinne von Artikel 26b Absatz 3 dieser Verordnung ausgelegt werden. Keine weniger strengen Vergabestandards

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/