+18. Techniken der Portfolioverwaltung, die nicht als aktive Portfolioverwaltung gelten, sind …
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18. Techniken der Portfolioverwaltung, die nicht als aktive Portfolioverwaltung gelten, sind …
Techniken der Portfolioverwaltung, die nicht als aktive Portfolioverwaltung gelten, sind beispielsweise: - a. Substitution zugrunde liegender Risikopositionen, die Gegenstand von aufsichtsrechtlichen Streitigkeiten oder Untersuchungen sind, wobei mit einer solchen Substitution bezweckt werden soll, die Streitigkeit beizulegen oder die Untersuchung zu beenden;
- b. Erwerb neuer zugrunde liegender Risikopositionen während der „Ramp-up“-Periode, um den Wert der zugrunde liegenden Risikopositionen auf den Wert der Verbriefungsverpflichtungen zu erhöhen.
Eindeutige Anerkennungskriterien
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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