+26. Folgende Änderungen an Vergabestandards sind jeweils als wesentlich anzusehen: a. Änderungen …
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26. Folgende Änderungen an Vergabestandards sind jeweils als wesentlich anzusehen: a. Änderungen …
Folgende Änderungen an Vergabestandards sind jeweils als wesentlich anzusehen: - a. Änderungen mit Auswirkungen auf die Anforderung der Ähnlichkeit der Vergabestandards, die in Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe b der Delegierten Verordnung (EU) 2019/1851 näher ausgeführt wird;
- b. Änderungen mit wesentlichen Auswirkungen auf das gesamte Kreditrisiko oder die erwartete durchschnittliche Wertentwicklung des Pools der zugrunde liegenden Risikopositionen, ohne dass sich daraus wesentlich andere Bewertungsansätze für das mit den zugrunde liegenden Risikopositionen verbundene Kreditrisiko ergeben.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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