+29. Gemäß Artikel 26b Absatz 10 zweiter Unterabsatz der Verordnung (EU) 2017/2402 darf der Pool …

29. Gemäß Artikel 26b Absatz 10 zweiter Unterabsatz der Verordnung (EU) 2017/2402 darf der Pool …

Gemäß Artikel 26b Absatz 10 zweiter Unterabsatz der Verordnung (EU) 2017/2402 darf der Pool zugrunde liegender Risikopositionen keine Darlehen für Wohnimmobilien enthalten, die unter der Annahme vermarktet und gezeichnet wurden, dass der Darlehensantragsteller oder die Intermediäre darauf hingewiesen wurden, dass die vorliegenden Informationen vom Darlehensgeber möglicherweise nicht geprüft werden.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/