+30. Diese Vorschrift gilt nicht für Darlehen für Wohnimmobilien, die unter der Annahme gezeichnet …
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30. Diese Vorschrift gilt nicht für Darlehen für Wohnimmobilien, die unter der Annahme gezeichnet …
Diese Vorschrift gilt nicht für Darlehen für Wohnimmobilien, die unter der Annahme gezeichnet, aber nicht vermarktet wurden, dass der Darlehensantragsteller oder die Intermediäre darauf hingewiesen wurden, dass die vorliegenden Informationen vom Darlehensgeber möglicherweise nicht geprüft werden, oder dass dies dem Darlehensantragsteller oder den Intermediären erst nach der Kreditvergabe zur Kenntnis gelangt.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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