+46. Die im vorstehenden Absatz festgelegte Anforderung sollte als erfüllt angesehen werden, wenn …

46. Die im vorstehenden Absatz festgelegte Anforderung sollte als erfüllt angesehen werden, wenn …

Die im vorstehenden Absatz festgelegte Anforderung sollte als erfüllt angesehen werden, wenn eine der beiden folgenden Bedingungen erfüllt ist:

  • a. Die zugrunde liegenden Risikopositionen enthalten keine Positionen, die gemäß den maßgeblichen Rechnungslegungsgrundsätzen als zweifelhaft, wertgemindert oder ausgefallen oder in eine Kategorie mit ähnlicher Wirkung eingestuft wurden;
  • b. Die zugrunde liegenden Risikopositionen enthalten keine Positionen gegenüber Schuldnern oder Garantiegebern, deren Kreditqualität auf der Grundlage der Bonitätsbeurteilung oder anderer Bonitätsschwellenwerte erheblich schlechter als diejenige vergleichbarer Risikopositionen von Schuldnern oder Garantiegebern ist, die der Originator im Rahmen seiner üblichen Darlehensgeschäfte oder seiner Kreditrisikostrategie originiert. Mindestens eine geleistete Zahlung (Artikel 26b Absatz 12 der Verordnung (EU) 2017/2402)

Geltungsbereich des Kriteriums

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/