+47. Für die Zwecke von Artikel 26b Absatz 12 der Verordnung (EU) 2017/2402 sollte nicht davon …
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47. Für die Zwecke von Artikel 26b Absatz 12 der Verordnung (EU) 2017/2402 sollte nicht davon …
Für die Zwecke von Artikel 26b Absatz 12 der Verordnung (EU) 2017/2402 sollte nicht davon ausgegangen werden, dass bei weiteren Vorschüssen und Inanspruchnahmen in Bezug auf eine Risikoposition oder eine Umschuldung derselben Risikoposition eines bestimmten Kreditnehmers erneut die Anforderung in Kraft tritt, dass der Schuldner im Zusammenhang mit dieser Risikoposition „mindestens eine Zahlung“ geleistet haben muss.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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