+49. Für die Zwecke von Artikel 26b Absatz 12 der Verordnung (EU) 2017/2402 sollte sich die …

49. Für die Zwecke von Artikel 26b Absatz 12 der Verordnung (EU) 2017/2402 sollte sich die …

Für die Zwecke von Artikel 26b Absatz 12 der Verordnung (EU) 2017/2402 sollte sich die Anforderung, dass zum Zeitpunkt der Aufnahme der zugrunde liegenden Risikopositionen „mindestens eine Zahlung“ geleistet sein muss, auf eine Miet-, Tilgungs- oder Zinszahlung oder jegliche andere Art von in der vertraglichen Vereinbarung über die Risikopositionen aufgeführten Zahlung beziehen.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/