+55. Für die Zwecke von Artikel 26c Absatz 4 zweiter Unterabsatz der Verordnung (EU) 2017/2402 …
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55. Für die Zwecke von Artikel 26c Absatz 4 zweiter Unterabsatz der Verordnung (EU) 2017/2402 …
Für die Zwecke von Artikel 26c Absatz 4 zweiter Unterabsatz der Verordnung (EU) 2017/2402 sollten die Geldbeträge, die als in der Verbriefungszweckgesellschaft zurückbehaltend zu betrachten sind, gemäß den Angaben in den Transaktionsunterlagen bestimmt werden.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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