+55. Für die Zwecke von Artikel 26c Absatz 4 zweiter Unterabsatz der Verordnung (EU) 2017/2402 …

55. Für die Zwecke von Artikel 26c Absatz 4 zweiter Unterabsatz der Verordnung (EU) 2017/2402 …

Für die Zwecke von Artikel 26c Absatz 4 zweiter Unterabsatz der Verordnung (EU) 2017/2402 sollten die Geldbeträge, die als in der Verbriefungszweckgesellschaft zurückbehaltend zu betrachten sind, gemäß den Angaben in den Transaktionsunterlagen bestimmt werden.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/