+56. Für die Zwecke von Artikel 26c Absatz 4 der Verordnung (EU) 2017/2402 sollte es zulässig sein …

56. Für die Zwecke von Artikel 26c Absatz 4 der Verordnung (EU) 2017/2402 sollte es zulässig sein …

Für die Zwecke von Artikel 26c Absatz 4 der Verordnung (EU) 2017/2402 sollte es zulässig sein, den Geldbetrag in der Verbriefungszweckgesellschaft in Form eines Reservefonds zur künftigen Verwendung zurückzubehalten, solange die Verwendung des Reservefonds ausschließlich den in Artikel 26c Absatz 4 zweiter Unterabsatz der Verordnung (EU) 2017/2402 genannten Zwecken oder der ordnungsgemäßen Rückzahlung an die Anleger dient.

Zuweisung von Verlusten und Amortisierung von Tranchen (Artikel 26c Absatz 5 der Verordnung (EU) 2017/2402)

Auslösende Ereignisse

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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