+60. Für die Zwecke von Artikel 26c Absatz 7 Buchstabe c der Verordnung (EU) 2017/2402 sollten die …
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60. Für die Zwecke von Artikel 26c Absatz 7 Buchstabe c der Verordnung (EU) 2017/2402 sollten die …
Für die Zwecke von Artikel 26c Absatz 7 Buchstabe c der Verordnung (EU) 2017/2402 sollten die Verfahren für die Forderungsverwaltung als tatsächliche Verfahren verstanden werden, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Forderungsverwaltung zu gewährleisten. Die Verfahren können während der gesamten Laufzeit der Verbriefungstransaktion angepasst werden, solange die Forderungsverwaltungsstandards weiterhin eingehalten werden. Gegenparteien der Transaktion
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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