+70. Für die Zwecke von Artikel 26d Absatz 1 der Verordnung (EU) 2017/2402 bezieht sich der Ausdruck …
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70. Für die Zwecke von Artikel 26d Absatz 1 der Verordnung (EU) 2017/2402 bezieht sich der Ausdruck …
Für die Zwecke von Artikel 26d Absatz 1 der Verordnung (EU) 2017/2402 bezieht sich der Ausdruck „Risikopositionen, die den verbrieften Risikopositionen im Wesentlichen ähneln“ auf Risikopositionen, die beide der folgenden Bedingungen erfüllen: - a. Die wichtigsten Faktoren für die erwartete Wertentwicklung der zugrunde liegenden Risikopositionen sind ähnlich;
- b. Infolge der unter dem Buchstaben a genannten Ähnlichkeit konnte aufgrund der bisherigen Wertentwicklung oder der anwendbaren Modelle von der begründeten Annahme ausgegangen werden, dass die Wertentwicklung während der Laufzeit der Transaktion oder, falls diese mehr als vier Jahre beträgt, während der nächsten vier Jahre nicht wesentlich schlechter ausfallen würde als die der verbrieften Risikopositionen.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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