+79. Für die Zwecke von Artikel 26d Absatz 2 der Verordnung (EU) 2017/2402 sollte in Fällen, in …
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79. Für die Zwecke von Artikel 26d Absatz 2 der Verordnung (EU) 2017/2402 sollte in Fällen, in …
Für die Zwecke von Artikel 26d Absatz 2 der Verordnung (EU) 2017/2402 sollte in Fällen, in denen im Rahmen einer synthetischen Verbriefung keine Anleihen ausgegeben werden, der Begriff „vor dem Abschluss der Transaktion“ so ausgelegt werden, dass er sich auf den Zeitpunkt vor dem Wirksamwerden der Garantie oder des Kreditderivats im Rahmen der Besicherungsvereinbarung bezieht. Liability-Cashflow-Modell (Artikel 26d Absatz 3 der Verordnung (EU) 2017/2402) Genaue Abbildung des vertraglichen Verhältnisses
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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