+79. Für die Zwecke von Artikel 26d Absatz 2 der Verordnung (EU) 2017/2402 sollte in Fällen, in …

79. Für die Zwecke von Artikel 26d Absatz 2 der Verordnung (EU) 2017/2402 sollte in Fällen, in …

Für die Zwecke von Artikel 26d Absatz 2 der Verordnung (EU) 2017/2402 sollte in Fällen, in denen im Rahmen einer synthetischen Verbriefung keine Anleihen ausgegeben werden, der Begriff „vor dem Abschluss der Transaktion“ so ausgelegt werden, dass er sich auf den Zeitpunkt vor dem Wirksamwerden der Garantie oder des Kreditderivats im Rahmen der Besicherungsvereinbarung bezieht.

Liability-Cashflow-Modell (Artikel 26d Absatz 3 der Verordnung (EU) 2017/2402)

Genaue Abbildung des vertraglichen Verhältnisses

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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