+100. Für die Zwecke von Artikel 26e Absatz 10 erster Unterabsatz Buchstabe a der Verordnung (EU) …

100. Für die Zwecke von Artikel 26e Absatz 10 erster Unterabsatz Buchstabe a der Verordnung (EU) …

Für die Zwecke von Artikel 26e Absatz 10 erster Unterabsatz Buchstabe a der Verordnung (EU) 2017/2402 sollte der Begriff „Sicherheiten in Form von Schuldverschreibungen mit einem Risikogewicht von 0 %“ als Sicherheiten in Form von Schuldverschreibungen verstanden werden, die von Einheiten ausgegeben werden, denen gemäß Teil 3 Titel II Kapitel 2 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ein Risikogewicht von 0 % zugewiesen wird.

Laufzeitanforderungen in Bezug auf zulässige hochwertige Sicherheiten

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/