+100. Für die Zwecke von Artikel 26e Absatz 10 erster Unterabsatz Buchstabe a der Verordnung (EU) …
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100. Für die Zwecke von Artikel 26e Absatz 10 erster Unterabsatz Buchstabe a der Verordnung (EU) …
Für die Zwecke von Artikel 26e Absatz 10 erster Unterabsatz Buchstabe a der Verordnung (EU) 2017/2402 sollte der Begriff „Sicherheiten in Form von Schuldverschreibungen mit einem Risikogewicht von 0 %“ als Sicherheiten in Form von Schuldverschreibungen verstanden werden, die von Einheiten ausgegeben werden, denen gemäß Teil 3 Titel II Kapitel 2 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ein Risikogewicht von 0 % zugewiesen wird. Laufzeitanforderungen in Bezug auf zulässige hochwertige Sicherheiten
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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