+Anwendungsbereich
---+6. Diese Leitlinien gelten bei der Zulassung und fortlaufend für die zuständigen Behörden im Sinne …
---+7. Die Leitlinien gelten für alle Emittenten von ART, unabhängig von ihren bestehenden …
---+8. Jede Bezugnahme auf das Leitungsorgan schließt auch Emittenten von ART ein, bei denen es sich um …
---+9. Die Emittenten von ART sollten diese Leitlinien einhalten und die zuständigen Behörden sollten …

Anwendungsbereich

Anwendungsbereich

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung
6. Diese Leitlinien gelten bei der Zulassung und fortlaufend für die zuständigen Behörden im Sinne …

Diese Leitlinien gelten bei der Zulassung und fortlaufend für die zuständigen Behörden im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Nummer 35 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2023/1114 und für die Emittenten von ART.

7. Die Leitlinien gelten für alle Emittenten von ART, unabhängig von ihren bestehenden …

Die Leitlinien gelten für alle Emittenten von ART, unabhängig von ihren bestehenden Governance-Strukturen.

8. Jede Bezugnahme auf das Leitungsorgan schließt auch Emittenten von ART ein, bei denen es sich um …

Jede Bezugnahme auf das Leitungsorgan schließt auch Emittenten von ART ein, bei denen es sich um juristische Personen handelt, die von einer einzigen natürlichen Person verwaltet werden.

9. Die Emittenten von ART sollten diese Leitlinien einhalten und die zuständigen Behörden sollten …

Die Emittenten von ART sollten diese Leitlinien einhalten und die zuständigen Behörden sollten sicherstellen, dass die Emittenten von ART diese Leitlinien einhalten, gegebenenfalls auch auf gruppenweiter Basis.

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/