+Adressaten
---+10. Diese Leitlinien richten sich an die zuständigen Behörden im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 …
---+11. Diese Leitlinien richten sich auch an Emittenten von ART im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Nummer …

Adressaten

Adressaten

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung
10. Diese Leitlinien richten sich an die zuständigen Behörden im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 …

Diese Leitlinien richten sich an die zuständigen Behörden im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Nummer 35 Buchstabe (a) der Verordnung (EU) 2023/1114.

11. Diese Leitlinien richten sich auch an Emittenten von ART im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Nummer …

Diese Leitlinien richten sich auch an Emittenten von ART im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Nummer 10 der Verordnung (EU) 2023/1114 und von ART im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Nummer 6 der genannten Verordnung. Handelt es sich bei dem Emittenten von ART um ein Kreditinstitut, so sollte es Titel I, Titel V Abschnitte 12, 12.1, 12.2, 12.3, Titel VI und Titel VII in Verbindung mit den Anforderungen der Richtlinie 2013/36/EU und den EBA-Leitlinien zur internen Governance einhalten.3


3 EBA-Leitlinien zur internen Governance gemäß der Richtlinie 2013/36/EU

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/