+21. Bei der Festlegung, Genehmigung und Überwachung der Umsetzung der in Ziffer 20 aufgeführten …
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21. Bei der Festlegung, Genehmigung und Überwachung der Umsetzung der in Ziffer 20 aufgeführten …
Bei der Festlegung, Genehmigung und Überwachung der Umsetzung der in Ziffer 20 aufgeführten Aspekte sollte das Leitungsorgan sicherstellen, dass das Geschäftsmodell und die Regelungen zur Governance allen Risiken, denen der Emittent von ART ausgesetzt ist oder sein könnte, sowie den Risiken, die sie für andere und die Umwelt darstellen oder darstellen könnten, Rechnung tragen. Zu diesem Zweck sollten die Emittenten von ART auch alle relevanten Risikofaktoren berücksichtigen, einschließlich Umwelt-, Sozial- und Governance-Risikofaktoren (ESG) und die Klima- und anderen Umweltauswirkungen berücksichtigen, die durch den Energieverbrauch der verwendeten Konsens- und Validierungsmechanismen verursacht werden. Zu den anderen zu berücksichtigenden ESG-Risikofaktoren zählen beispielsweise rechtliche Risiken im Bereich Vertrags- oder Arbeitsrecht, Risiken in Zusammenhang mit möglichen Verletzungen der Menschenrechte oder andere ESG-Risikofaktoren, die das Land, in dem ein Drittanbieter niedergelassen ist, oder seine Fähigkeit zur Erbringung der vereinbarten Dienstleistungsgüte betreffen können.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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