+24. Ein Mitglied des Leitungsorgans kann für eine interne Kontrollfunktion entsprechend Titel V …
|
24. Ein Mitglied des Leitungsorgans kann für eine interne Kontrollfunktion entsprechend Titel V …
Ein Mitglied des Leitungsorgans kann für eine interne Kontrollfunktion entsprechend Titel V zuständig sein, sofern das Mitglied keine sonstigen Aufgaben wahrnimmt, durch die die internen Kontrolltätigkeiten des Mitglieds und die Unabhängigkeit der internen Kontrollfunktion beeinträchtigt würden.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
|