+24. Ein Mitglied des Leitungsorgans kann für eine interne Kontrollfunktion entsprechend Titel V …

24. Ein Mitglied des Leitungsorgans kann für eine interne Kontrollfunktion entsprechend Titel V …

Ein Mitglied des Leitungsorgans kann für eine interne Kontrollfunktion entsprechend Titel V zuständig sein, sofern das Mitglied keine sonstigen Aufgaben wahrnimmt, durch die die internen Kontrolltätigkeiten des Mitglieds und die Unabhängigkeit der internen Kontrollfunktion beeinträchtigt würden.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/