+26. Wenn Emittenten von ART juristische Personen sind, die von einer einzigen natürlichen Person in …
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26. Wenn Emittenten von ART juristische Personen sind, die von einer einzigen natürlichen Person in …
Wenn Emittenten von ART juristische Personen sind, die von einer einzigen natürlichen Person in Übereinstimmung mit ihrer Satzung und den nationalen Rechtsvorschriften geführt werden, sollten die Bezugnahmen in diesen Leitlinien auf das Leitungsorgan so ausgelegt werden, dass sie auf die einzige Person anwendbar sind, die für die Durchführung alternativer Regelungen zur Sicherstellung einer soliden und umsichtigen Führung eines solchen Emittenten von ART und die angemessene Berücksichtigung von Regelungen für die Governance verantwortlich ist.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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