+32. Das Leitungsorgan eines Emittenten von ART sollte sicherstellen, dass der Emittent von ART über …
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32. Das Leitungsorgan eines Emittenten von ART sollte sicherstellen, dass der Emittent von ART über …
Das Leitungsorgan eines Emittenten von ART sollte sicherstellen, dass der Emittent von ART über eine geeignete und transparente organisatorische und operative Struktur für diesen Emittenten von ART verfügt, und sollte eine schriftliche Beschreibung über diese vorlegen können. Die Struktur sollte die wirksame und umsichtige Geschäftsführung des Emittenten von ART und gegebenenfalls der Gruppe fördern und widerspiegeln.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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