+34. Die Struktur des Emittenten von ART sollte weder die Fähigkeit des Leitungsorgans zur …
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34. Die Struktur des Emittenten von ART sollte weder die Fähigkeit des Leitungsorgans zur …
Die Struktur des Emittenten von ART sollte weder die Fähigkeit des Leitungsorgans zur Überwachung und zur wirksamen Steuerung seiner Risiken oder ggf. der Risiken, denen die Gruppe ausgesetzt ist, noch die Fähigkeit der zuständigen Behörde zur wirksamen Beaufsichtigung des Emittenten von ART beeinträchtigen.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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