+37. Das Leitungsorgan sollte dafür Sorge tragen, dass die Struktur eines Emittenten von ART und …
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37. Das Leitungsorgan sollte dafür Sorge tragen, dass die Struktur eines Emittenten von ART und …
Das Leitungsorgan sollte dafür Sorge tragen, dass die Struktur eines Emittenten von ART und gegebenenfalls die Strukturen innerhalb einer Gruppe effizient und transparent sind, und zwar sowohl für die Mitarbeiter, die Anteilseigner und andere Interessenträger des Emittenten von ART als auch für die zuständige Behörde.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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