+105. Emittenten von ART sollten jederzeit sicherstellen, dass der Drittanbieter, den sie für den …

105. Emittenten von ART sollten jederzeit sicherstellen, dass der Drittanbieter, den sie für den …

Emittenten von ART sollten jederzeit sicherstellen, dass der Drittanbieter, den sie für den öffentlichen Vertrieb von ART einsetzen, die Verfahren einhält, mit denen die Einhaltung der Verpflichtungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung gemäß der Richtlinie (EU) 2015/849 und gegebenenfalls der Verordnung (EU) 2023/1113 über die Übermittlung von Angaben bei Geldtransfers und Transfers bestimmter Kryptowerte sichergestellt wird. Der Drittanbieter sollte in seinen internen Kontrollsystemen die kontinuierliche Einhaltung der Verpflichtungen in Bezug auf die Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung gemäß der Richtlinie (EU) 2015/849 und gegebenenfalls der Verordnung (EU) 2023/1113 über die Übermittlung von Angaben bei Geldtransfers und Transfers bestimmter Kryptowerte sicherstellen.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/