+107. Emittenten von signifikanten ART werden ermutigt, eine interne Risikomanagementfunktion und …
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107. Emittenten von signifikanten ART werden ermutigt, eine interne Risikomanagementfunktion und …
Emittenten von signifikanten ART werden ermutigt, eine interne Risikomanagementfunktion und eine interne Revision einzurichten. Wenn der Emittent von ART keine interne Risikomanagementfunktion oder interne Revision einrichtet, liegt die Verantwortung für diese Funktionen gemäß diesen Leitlinien beim Leitungsorgan, das die operativen Aufgaben intern oder extern an einen Drittanbieter delegieren kann, z. B. in Form einer Auslagerungsvereinbarung16 .
16 Die Auslagerung operativer Compliance-Aufgaben kann weiterhin möglich sein.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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