+13. Interne Kontrollfunktionen
---+106. Die internen Kontrollfunktionen sollten eine wirksame und ständige interne …
---+107. Emittenten von signifikanten ART werden ermutigt, eine interne Risikomanagementfunktion und …

13. Interne Kontrollfunktionen

13. Interne Kontrollfunktionen

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung
106. Die internen Kontrollfunktionen sollten eine wirksame und ständige interne …

Die internen Kontrollfunktionen sollten eine wirksame und ständige interne Compliance-Funktion, und sofern unter Berücksichtigung der in Titel I aufgeführten Kriterien angemessen und verhältnismäßig, eine Risikomanagementfunktion und eine interne Revision umfassen. Wenn Emittenten von ART keine Risikomanagementfunktion und interne Revision einrichten und unterhalten, sollten sie in der Lage sein, auf Anfrage nachzuweisen, dass die für den internen Kontrollrahmen angenommenen und eingeführten Strategien und Verfahren das gleiche Ergebnis erzielen, wie es in den Leitlinien unter diesem Titel V vorgesehen ist.

107. Emittenten von signifikanten ART werden ermutigt, eine interne Risikomanagementfunktion und …

Emittenten von signifikanten ART werden ermutigt, eine interne Risikomanagementfunktion und eine interne Revision einzurichten. Wenn der Emittent von ART keine interne Risikomanagementfunktion oder interne Revision einrichtet, liegt die Verantwortung für diese Funktionen gemäß diesen Leitlinien beim Leitungsorgan, das die operativen Aufgaben intern oder extern an einen Drittanbieter delegieren kann, z. B. in Form einer Auslagerungsvereinbarung16 .


16 Die Auslagerung operativer Compliance-Aufgaben kann weiterhin möglich sein.

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/