+135. Die Emittenten von ART sollten solidere Prozesse für die Genehmigung von Entscheidungen …

135. Die Emittenten von ART sollten solidere Prozesse für die Genehmigung von Entscheidungen …

Die Emittenten von ART sollten solidere Prozesse für die Genehmigung von Entscheidungen einrichten, zu denen der Leiter der Risikomanagementfunktion eine negative Stellungnahme abgegeben hat. In seiner Aufsichtsfunktion sollte das Leitungsorgan in der Lage sein, direkt mit dem Leiter der Risikomanagementfunktion über zentrale Risikothemen zu kommunizieren, einschließlich Entwicklungen, die mit der Risikostrategie und dem Risikoappetit des Emittenten von ART unvereinbar sein könnten, und der Leiter der Risikomanagementfunktion sollte in der Lage sein, dem Leitungsorgan in seiner Leitungsfunktion wesentliche Bedenken direkt zu melden.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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