+136. Die Emittenten von ART sollten eine ständige und wirksame Compliance-Funktion für die …
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136. Die Emittenten von ART sollten eine ständige und wirksame Compliance-Funktion für die …
Die Emittenten von ART sollten eine ständige und wirksame Compliance-Funktion für die Steuerung von Compliance-Risiken einrichten und eine Person benennen, die für diese Funktion für alle Tätigkeiten des Unternehmens zuständig ist (Compliance-Beauftragter).
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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