+15. Compliance-Funktion
---+136. Die Emittenten von ART sollten eine ständige und wirksame Compliance-Funktion für die …
---+137. Die Funktion des Compliance-Beauftragten kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der …
---+138. Die Mitarbeiter innerhalb der Compliance-Funktion sollten über ausreichende Kenntnisse …
---+139. Das Leitungsorgan in seiner Aufsichtsfunktion sollte die Umsetzung gut dokumentierter …
---+140. Die Compliance-Funktion sollte das Leitungsorgan zu den Maßnahmen beraten, die ergriffen …
---+141. Die Compliance-Funktion sollte sicherstellen, dass die Überwachung der Compliance im Rahmen …
---+142. Die Emittenten von ART sollten angemessene Maßnahmen gegen interne oder externe Handlungen …
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15. Compliance-Funktion
15. Compliance-Funktion
1. Übersicht
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Regulierung |
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136. Die Emittenten von ART sollten eine ständige und wirksame Compliance-Funktion für die …
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Die Emittenten von ART sollten eine ständige und wirksame Compliance-Funktion für die Steuerung von Compliance-Risiken einrichten und eine Person benennen, die für diese Funktion für alle Tätigkeiten des Unternehmens zuständig ist (Compliance-Beauftragter).
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137. Die Funktion des Compliance-Beauftragten kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der …
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Die Funktion des Compliance-Beauftragten kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit nach den Ausführungen in Titel I mit der Rolle des Leiters der Risikomanagementfunktion kombiniert werden, oder falls es unverhältnismäßig ist, eine Person zu benennen, die ausschließlich diese Funktion wahrnimmt, von einer anderen leitenden Person (z. B. Leiter der Rechtsabteilung) wahrgenommen werden, sofern kein Interessenkonflikt zwischen den wahrgenommenen Aufgaben besteht.
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138. Die Mitarbeiter innerhalb der Compliance-Funktion sollten über ausreichende Kenntnisse …
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Die Mitarbeiter innerhalb der Compliance-Funktion sollten über ausreichende Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen im Bereich Compliance und in den einschlägigen Verfahren verfügen sowie Zugang zu regelmäßigen Weiterbildungen haben.
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139. Das Leitungsorgan in seiner Aufsichtsfunktion sollte die Umsetzung gut dokumentierter …
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Das Leitungsorgan in seiner Aufsichtsfunktion sollte die Umsetzung gut dokumentierter Compliance-Richtlinien überwachen, die allen Mitarbeitern kommuniziert werden sollten. Die Emittenten von ART sollten einen Prozess einrichten, um Änderungen der für ihre Tätigkeiten geltenden Gesetze und Rechtsvorschriften regelmäßig zu bewerten.
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140. Die Compliance-Funktion sollte das Leitungsorgan zu den Maßnahmen beraten, die ergriffen …
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Die Compliance-Funktion sollte das Leitungsorgan zu den Maßnahmen beraten, die ergriffen werden sollten, um die Einhaltung der einschlägigen Gesetze, Regelungen, Verordnungen und Standards sicherzustellen, und die möglichen Auswirkungen von Änderungen im rechtlichen oder regulatorischen Umfeld auf die Geschäftstätigkeit des Emittenten von ART und den Compliance-Rahmen bewerten.
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141. Die Compliance-Funktion sollte sicherstellen, dass die Überwachung der Compliance im Rahmen …
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Die Compliance-Funktion sollte sicherstellen, dass die Überwachung der Compliance im Rahmen eines strukturierten und genau definierten Compliance-Überwachungsprogramms erfolgt und die Compliance-Richtlinien eingehalten werden. Die Compliance-Funktion sollte dem Leitungsorgan Bericht erstatten und gegebenenfalls mit der Risikomanagementfunktion über das Compliance-Risiko des Emittenten von ART und seine Steuerung kommunizieren. Die Compliance-Funktion und die Risikomanagementfunktion sollten zusammenarbeiten und, sofern angemessen, Informationen austauschen, um ihre jeweiligen Aufgaben wahrzunehmen. Den Feststellungen der Compliance-Funktion sollten das Leitungsorgan und die Risikomanagementfunktion bei Entscheidungsprozessen Rechnung tragen.
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142. Die Emittenten von ART sollten angemessene Maßnahmen gegen interne oder externe Handlungen …
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Die Emittenten von ART sollten angemessene Maßnahmen gegen interne oder externe Handlungen ergreifen, die Betrug oder Finanzkriminalität sowie Disziplinarvergehen (z. B. Verletzung interner Verfahren oder Überschreitung von Limiten) erleichtern oder ermöglichen.
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1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
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Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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