+6. Diese Leitlinien gelten für Emittenten von vermögenswertreferenzierten Token und E-Geld-Token im …
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6. Diese Leitlinien gelten für Emittenten von vermögenswertreferenzierten Token und E-Geld-Token im …
Diese Leitlinien gelten für Emittenten von vermögenswertreferenzierten Token und E-Geld-Token im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Nummern 6 und 7 der Verordnung (EU) 2023/1114 (im Folgenden für die Zwecke dieser Leitlinien gemeinsam als „Emittenten“ bezeichnet).
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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