+6. Diese Leitlinien gelten für Emittenten von vermögenswertreferenzierten Token und E-Geld-Token im …

6. Diese Leitlinien gelten für Emittenten von vermögenswertreferenzierten Token und E-Geld-Token im …

Diese Leitlinien gelten für Emittenten von vermögenswertreferenzierten Token und E-Geld-Token im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Nummern 6 und 7 der Verordnung (EU) 2023/1114 (im Folgenden für die Zwecke dieser Leitlinien gemeinsam als „Emittenten“ bezeichnet).

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/