+7. Sämtliche Bestimmungen dieser Leitlinien, die sich auf den Inhalt des Sanierungsplans in Bezug …
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7. Sämtliche Bestimmungen dieser Leitlinien, die sich auf den Inhalt des Sanierungsplans in Bezug …
Sämtliche Bestimmungen dieser Leitlinien, die sich auf den Inhalt des Sanierungsplans in Bezug auf die Vermögenswertreserve beziehen, einschließlich Absatz 29 Nummern 1 und 3, Absatz 30 Nummern 6 und 7, Absatz 31 und Absatz 53, gelten nicht für Emittenten von E-Geld-Token, die nicht der Pflicht zur Aufrechterhaltung einer Vermögenswertreserve gemäß der Verordnung (EU) 2023/1114 unterliegen.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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