+7. Sämtliche Bestimmungen dieser Leitlinien, die sich auf den Inhalt des Sanierungsplans in Bezug …

7. Sämtliche Bestimmungen dieser Leitlinien, die sich auf den Inhalt des Sanierungsplans in Bezug …

Sämtliche Bestimmungen dieser Leitlinien, die sich auf den Inhalt des Sanierungsplans in Bezug auf die Vermögenswertreserve beziehen, einschließlich Absatz 29 Nummern 1 und 3, Absatz 30 Nummern 6 und 7, Absatz 31 und Absatz 53, gelten nicht für Emittenten von E-Geld-Token, die nicht der Pflicht zur Aufrechterhaltung einer Vermögenswertreserve gemäß der Verordnung (EU) 2023/1114 unterliegen.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/