+21. Darüber hinaus sollten die Emittenten sicherstellen, dass die in ihrem Sanierungsplan …
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21. Darüber hinaus sollten die Emittenten sicherstellen, dass die in ihrem Sanierungsplan …
Darüber hinaus sollten die Emittenten sicherstellen, dass die in ihrem Sanierungsplan vorgesehenen Maßnahmen mit den Anforderungen an den IKT-Reaktions- und Wiederherstellungsplan sowie mit anderen relevanten Teilen des IKT-Risikomanagements gemäß der Verordnung (EU) 2022/25543 in Einklang stehen, wenn die betreffenden Emittenten auch diesen Anforderungen unterliegen. Sanierungsplanindikatoren und Überwachungsschwellenwerte
3 Verordnung (EU) 2022/2554 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 über die Betriebsstabilität digitaler Systeme im Finanzsektor und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1060/2009, (EU) Nr. 648/2012, (EU) Nr. 600/2014, (EU) Nr. 909/2014 und (EU) 2016/1011 (ABl. L 333 vom 27.12.2022, S. 1).
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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