+22. Die Emittenten legen im Sanierungsplan einen angemessenen Rahmen von Sanierungsplanindikatoren …

22. Die Emittenten legen im Sanierungsplan einen angemessenen Rahmen von Sanierungsplanindikatoren …

Die Emittenten legen im Sanierungsplan einen angemessenen Rahmen von Sanierungsplanindikatoren fest, anhand dessen sie im Voraus Kriterien festlegen können, die die Notwendigkeit einer häufigeren Überwachung oder der Aktivierung des Sanierungsplans signalisieren können. Diese Kriterien werden so festgelegt, dass der Emittent Sanierungsoptionen je nach Bedarf überwachen, eskalieren und aktivieren kann.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/