+27. Die Emittenten sollten in den Sanierungsplan aufnehmen, dass sie die Indikatoren für den …
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27. Die Emittenten sollten in den Sanierungsplan aufnehmen, dass sie die Indikatoren für den …
Die Emittenten sollten in den Sanierungsplan aufnehmen, dass sie die Indikatoren für den Sanierungsplan mit angemessener Häufigkeit überwachen, um die rechtzeitige Übermittlung der Datensätze zu den Indikatoren der zuständigen Behörde auf Anfrage sicherzustellen. Die Emittenten sollten auch angeben, wie sie diese Indikatoren überwachen werden.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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