+27. Die Emittenten sollten in den Sanierungsplan aufnehmen, dass sie die Indikatoren für den …

27. Die Emittenten sollten in den Sanierungsplan aufnehmen, dass sie die Indikatoren für den …

Die Emittenten sollten in den Sanierungsplan aufnehmen, dass sie die Indikatoren für den Sanierungsplan mit angemessener Häufigkeit überwachen, um die rechtzeitige Übermittlung der Datensätze zu den Indikatoren der zuständigen Behörde auf Anfrage sicherzustellen. Die Emittenten sollten auch angeben, wie sie diese Indikatoren überwachen werden.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/