+35. Der Inhalt des Sanierungsplans sollte von den Emittenten unter Berücksichtigung der Tatsache …

35. Der Inhalt des Sanierungsplans sollte von den Emittenten unter Berücksichtigung der Tatsache …

Der Inhalt des Sanierungsplans sollte von den Emittenten unter Berücksichtigung der Tatsache ausgearbeitet werden, dass es keinen Automatismus hinsichtlich der Aktivierung von Sanierungsoptionen bei der Überschreitung von Schwellenwerten für die Sanierungsplanindikatoren geben sollte und dass der Emittent darüber entscheiden sollte, ob und wann im Falle einer Überschreitung der Sanierungsplan aktiviert wird. Bei der Kalibrierung der Sanierungsplanindikatoren sollten die Emittenten sicherstellen, dass sie diese Entscheidung ausreichend frühen Zeitpunkt vorsehen, damit sie bei Bedarf Maßnahmen ergreifen können.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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