+36. Die Emittenten sollten im Sanierungsplan ihren internen Entscheidungsprozess darlegen. Die …
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36. Die Emittenten sollten im Sanierungsplan ihren internen Entscheidungsprozess darlegen. Die …
Die Emittenten sollten im Sanierungsplan ihren internen Entscheidungsprozess darlegen. Die Emittenten sollten sicherstellen, dass dieses Verfahren im Einklang mit den Absätzen 39, 40 und 41 gründlich und fundiert ist. Darüber hinaus sollten die Emittenten in ihrem Sanierungsplan angeben, dass sie sich – unabhängig davon, ob der Emittent die Ergreifung von Maßnahmen beschließt oder nicht – offen und aktiv mit der zuständigen Behörde austauschen.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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