+44. Zusätzlich zu den in Artikel 46 der Verordnung (EU) 2023/1114 aufgeführten Sanierungsoptionen …
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44. Zusätzlich zu den in Artikel 46 der Verordnung (EU) 2023/1114 aufgeführten Sanierungsoptionen …
Zusätzlich zu den in Artikel 46 der Verordnung (EU) 2023/1114 aufgeführten Sanierungsoptionen sollten die Emittenten mindestens eine Sanierungsoption zur Stärkung ihrer Kapitalposition und eine Sanierungsoption zur Verbesserung ihrer Liquiditätsposition vorsehen. Anhang III enthält eine nicht abschließende Liste möglicher Sanierungsoptionen.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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